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   BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1245/05   

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BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1245/05 (https://dejure.org/2005,13718)
BVerfG, Entscheidung vom 13.07.2005 - 1 BvR 1245/05 (https://dejure.org/2005,13718)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 1245/05 (https://dejure.org/2005,13718)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verkennung der Anforderungen Art 6 Abs 2 an die Berücksichtigung des Elternrechts bei Ausschluss des Umgangs des Vaters mit seinem Sohn bis zu dessen Volljährigkeit aufgrund der ablehnenden Haltung des Kindes

  • Wolters Kluwer

    Verletzung von Grundrechten des Vaters durch den Ausschluss des Umgangsrechts; Fehlerhafte Abwägung bei der Entscheidung über das Umgangsrecht; Umfang des grundrechtlichen Schutzes des Elternrechts; Beurteilung des Verhältnisses des Vaters zu seinem Sohn ohne Einholung ...

  • fr-blog.com

    Anforderungen an Umgangsausschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 57
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1245/05
    Können sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. BVerfGE 31, 194 [206]; - 64, 180 [188]).

    Die gesetzliche Regelung des § 1684 Abs. 4 BGB ermöglicht im Zusammenspiel mit den verfahrensrechtlichen Regelungen der §§ 50 a, 50 b FGG gerichtliche Entscheidungen, welche die Umgangsbefugnis einschränken oder ausschließen, wenn das Kind dies aus ernsthaften Gründen wünscht und ein erzwungenes Umgangsrecht das Kindeswohl beeinträchtigen würde (vgl. BVerfGE 64, 180 [191]).

    Soweit das Kind den Umgang mit dem nichtsorgeberechtigten Elternteil nicht will, ist es Aufgabe des Gerichts, die Gründe für diese Einstellung zu ermitteln und sie in seine Entscheidung einzubeziehen (vgl. BVerfGE 64, 180 [191]).

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1245/05
    a) Der Schutz des Elternrechts ist auch durch die Gestaltung des Verfahrens sicherzustellen (vgl. BVerfGE 55, 171 [182]).

    Die Gerichte müssen ihr Verfahren deshalb so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (vgl. BVerfGE 55, 171 [182]).

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1245/05
    Können sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. BVerfGE 31, 194 [206]; - 64, 180 [188]).

    Diesen Anforderungen werden die Gerichte nur gerecht, wenn sie sich mit den Besonderheiten des Einzelfalles auseinander setzen, die Interessen der Eltern sowie deren Einstellung und Persönlichkeit würdigen und auf die Belange des Kindes eingehen (vgl. BVerfGE 31, 194 [210]).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1245/05
    Das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, um der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 [49]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1245/05
    Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt jedoch, ob fachgerichtliche Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • OLG Naumburg, 26.04.2005 - 14 UF 3/05
    Auszug aus BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1245/05
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn S ..., - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Georg Rixe, Hauptstraße 60, 33647 Bielefeld - gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 26. April 2005 - 14 UF 3/05 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Wittenberg vom 30. November 2004 - 4 F 360/04 UG - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier, die Richterin Hohmann-Dennhardt und den Richter Hoffmann-Riem gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 13. Juli 2005 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14

    Verfassungsbeschwerde gegen befristeten Umgangsausschluss und Fehlen eines

    Ein gegen den ernsthaften Widerstand des Kindes erzwungener Umgang kann durch die Erfahrung der Missachtung der eigenen Persönlichkeit unter Umständen mehr Schaden verursachen als nutzen (vgl. BVerfGK 6, 57).
  • BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Abänderung eines unbefristeten

    Ein gegen den ernsthaften Widerstand des Kindes erzwungener Umgang kann durch die Erfahrung der Missachtung der eigenen Persönlichkeit unter Umständen mehr Schaden verursachen als Nutzen bringen (vgl. BVerfGK 6, 57 ).
  • OLG Brandenburg, 20.10.2009 - 10 UF 177/08

    Umgangsregelung: Umgangsausschluss bis zur Volljährigkeit eines 14-Jährigen

    Daher ist der Wille des Kindes zu berücksichtigen, soweit das mit seinem Wohl vereinbar ist (BVerfG, FamRZ 1981, 124; BVerfG, Beschluss vom 13.7.2005 - 1 BvR 1245/05 -, BeckRS 2007, 24151).

    Äußert ein Kind dieses Alters eine ernsthafte Ablehnung, so kann ein erzwungener Umgang zu einem größeren Schaden als Nutzen für die Entwicklung des Kindes führen (BVerfG, Beschluss vom 13.7.2005, a.a.O.).

    Kann dem Kind auf Grund seines Alters das Recht auf freien Willen nicht abgesprochen werden, so ist es konsequent, auch von der Anordnung eines begleitenden Umgangs abzusehen (BVerfG, Beschluss vom 13.7.2005, a.a.O.).

    Stets sind die Besonderheiten des Einzelfalles zu beachten (BVerfG, Beschluss vom 13.7.2005, a.a.O.; Johannsen/Henrich/ Jaeger, a.a.O., § 1684, Rz. 41).

  • OLG Brandenburg, 22.06.2018 - 10 UF 109/15

    Umgangsrechtsregelung: Befristeter Ausschluss eines Vaters vom Umgang mit seinem

    In Ansehung des fortgeschrittenen Alters des Kindes kann es dann dementsprechend konsequent und unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit nicht zu beanstanden sein, dass die Gerichte von der Anordnung eines - auch begleiteten - Umgangs absehen (BVerfG, Beschluss vom 13.7.2005 - 1 BvR 1245/05, BeckRS 2007, 24151, Rn. 10).
  • KG, 14.11.2012 - 13 UF 141/12

    Beachtlichkeit des Kindeswillens im Umfangsverfahren

    Ein Ausschluss des Umgangs ist nur zulässig, wenn anderenfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre und dem durch andere Maßnahmen zur Regelung des Umgangs nicht wirksam begegnet werden könnte (vgl. BVerfGE 31, 194 ; BVerfGK 6, 57 und 153; BVerfG, FamRZ 2005, 1057 ; BVerfG, FamRZ 2007, 105 ).

    Denn ein gegen den ernsthaften Widerstand des Kindes erzwungener Umgang kann durch die Erfahrung der Missachtung der eigenen Persönlichkeit größeren Schaden verursachen als nutzen (vgl. BVerfGK 6, 57).

    Ferner kann der Kindeswille unbeachtlich sein, wenn dessen Befolgung seinerseits zu einer Kindeswohlgefährdung führen würde (vgl. BVerfGE 31, 194 ; BVerfGK 6, 57 und 153; BVerfG, FamRZ 2005, 1057 ; BVerfG, FamRZ 2007, 105 ).

  • AG Münster, 24.05.2022 - 46 F 64/21
    Ein Ausschluss des Umgangs ist nur zulässig, wenn anderenfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre und dem durch andere Maßnahmen zur Regelung des Umgangs nicht wirksam begegnet werden könnte (vgl. BVerfGE 31, 194; BVerfGK 6, 57 und 153; BVerfG, FamRZ 2005, 1057; BVerfG, FamRZ 2007, 105).

    Denn ein gegen den ernsthaften Widerstand des Kindes erzwungener Umgang kann durch die Erfahrung der Missachtung der eigenen Persönlichkeit größeren Schaden verursachen als nutzen (vgl. BVerfGK 6, 57).

    Ferner kann der Kindeswille unbeachtlich sein, wenn dessen Befolgung seinerseits zu einer Kindeswohlgefährdung führen würde (vgl. BVerfGE 31, 194; BVerfGK 6, 57 und 153; BVerfG, FamRZ 2005, 1057; BVerfG, FamRZ 2007, 105).

    Äußert ein Kind dieses Alters eine ernsthafte Ablehnung, so kann ein erzwungener Umgang zu einem größeren Schaden als Nutzen für die Entwicklung des Kindes führen (vgl. BVerfG, Beschl. V. 13.07.2005, 1 BvR 1245/05).

  • OLG Brandenburg, 06.10.2015 - 10 UF 57/13

    Umgangsrecht: Ausschluss eines Vaters vom Umgang mit seiner 14-jährigen Tochter

    Können sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (BVerfG, Beschluss vom 13.7.2005 - 1 BvR 1245/05, BeckRS 2007, 24151 Rn. 9).

    In Ansehung des fortgeschrittenen Alter des Kindes ist es dementsprechend konsequent und unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit nicht zu beanstanden, dass die Gerichte von der Anordnung eines - auch begleiteten - Umgangs absehen (BVerfG, Beschluss vom 13.7.2005, a.a.O., Rn. 10).

  • OLG Saarbrücken, 22.11.2018 - 6 UF 120/18
    Das Gericht hat allerdings das Kind persönlich zu hören; soweit dieses den Umgang mit dem umgangsberechtigten Elternteil nicht will, ist es Aufgabe des Gerichts, die Gründe für diese Einstellung zu ermitteln und sie in seine Entscheidung einzubeziehen (vgl. BVerfG FamRZ 2016, 1917; 2013, 361; BVerfGK 6, 57; jeweils m.z.w.N.; BGH FamRZ 1980, 131; Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, NJW-RR 2011, 436, und vom 21. August 2009 - 6 UF 71/09 - Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 12. Januar 2005 - 9 UF 124/04 -, juris).
  • OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 32/10

    Berücksichtigung des Kindeswillens im Umgangsverfahren; Nachholung einer

    Das Gericht hat allerdings das Kind persönlich zu hören; soweit dieses den Umgang mit dem nichtsorgeberechtigten Elternteil nicht will, ist es Aufgabe des Gerichts, die Gründe für diese Einstellung zu ermitteln und sie in seine Entscheidung einzubeziehen (vgl. BVerfGK 6, 57; jeweils m.z.w.N.; BGH FamRZ 1980, 131; vgl. auch Senatsbeschluss vom 21. August 2009 - 6 UF 71/09 - Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 12. Januar 2005 - 9 UF 124/04 -, juris).

    Denn er ist - auch angesichts der gut dokumentierten Vorgeschichte - sachkundig genug, die Aussagen des einen Umgang nachhaltig ablehnenden, nunmehr bald vierzehnjährigen M, dem das Familiengericht zudem zutreffend nach § 158 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 5 FamFG einen Verfahrensbeistand bestellt hat, unter Kindeswohlgesichtspunkten angemessen zu bewerten (vgl. dazu BVerfGK 6, 57).

  • OLG Koblenz, 20.08.2018 - 9 UF 247/18

    Kindschaftssache: Voraussetzungen einer Anordnung des Verbleibens von Kindern in

    Des Weiteren gilt es zu beachten, dass eine gegen den ernsthaften Widerstand des Kindes erzwungene Rückkehr des Kindes zur Pflegeperson durch die Erfahrung einer Missachtung der eigenen Persönlichkeit bei dem Kind größeren Schaden als Nutzen für die Entwicklung des Kindes verursachen kann (vgl. insoweit Senat , Beschluss vom 19. Februar 2018 - 9 UF 704/17 - BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 1245/05 -, BeckRS 2007, 24151, Rdnr. 10; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 13 UF 200/13 -, BeckRS 2015, 01408, Rdnr. 8, m.w.N.; FamRZ 2014, 2010, 2011; OLG Saarbrücken, a.a.O.; OLG Brandenburg, NJW-RR 2010, 301, 301).
  • OLG Saarbrücken, 27.11.2018 - 6 UF 120/18

    Umgangsbefugnis bei entgegenstehendem Willen des 16-jährigen Kindes

  • OLG Koblenz, 23.09.2022 - 9 UF 352/22

    Verfahrenskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren gegen den Sorgerechtsentzug

  • OLG Brandenburg, 16.09.2021 - 10 UF 34/21

    Voraussetzungen der Anordnung eines paritätischen Wechselmodells

  • OLG Koblenz, 19.05.2020 - 9 UF 191/20

    Umgangsrecht von Großeltern mit ihren Enkeln; Anhörung der Kindeseltern

  • OLG Saarbrücken, 24.01.2011 - 6 UF 116/10

    Umgangsrecht: Wohlverhaltenspflicht des betreuenden Elternteils bei einem

  • OLG Hamburg, 12.03.2008 - 10 UF 57/07

    Ausschluss des gesetzlichen Umgangsrechts eines Vaters mit seiner Tochter bis zu

  • OLG Koblenz, 19.02.2018 - 9 UF 704/17

    Umgangsregelungsverfahren: Ausschluss des Umgangs eines Elternteils wegen

  • KG, 23.12.2008 - 18 UF 156/08

    Beschleunigtes Familienverfahren: Anhörung der Kinder vor Instanz abschließender

  • OLG Brandenburg, 18.08.2021 - 13 UF 90/21

    Voraussetzungen des Absehens von einer gerichtlichen Umgangsregelung

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